Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottendorf auf der BAB 7, Richtung Füssen/Reutte, bei km 5.38, Abschnitt 260 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt am  wurden 18.03.2016 bei erlaubten 80 km/h, 139 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 59  km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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