Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Suhl, auf der Ilmenauer Straße, L 1140, OE-Einm. Gothaer Straße am 24.05.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Lasermessung 71 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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