Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 05.02.2016 in Taufkirchen, St 2360, Ab 400, St. 0.350, Lanzing, FR Waldkraiburg um 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessgerät, mobil, Foto. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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