Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto, Verwarnungsgeld von 20,00 € angeboten
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”