Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Scheinfurt, bei km 21,5 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 100 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Piezomessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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