Auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h überschritten. Gemessen wurden durch Piezomessung mit Foto 136 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen

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