Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bayreuth, auf der A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 380, km 3.650. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 188 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung des Betroffenen

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