Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cadolzburg, auf der Fürther Straße 47, Ri. Fürth die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 65 km/h, Verwarnung mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld wurde übersandt
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung/Verwarnung
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