Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, A 9, AK Neufahrn, AB 1080, Ast. G-Z, neben FB A 92, Ri. BAB mit 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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