Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Georgenthal, Ortslage, innerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Erhebung Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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