Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlstadt, auf der B 26, im Abschnitt 700, bei km 1,7, Richtung Gemünden mit 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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