Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Claudius-Keller-Straße 7, stadteinwärts mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Formular Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle München übersandt.

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