Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt, Ortsdurchfahrt, L 1037 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 64 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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