Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 84416 Taufkirchen/Vils, auf der B 15, FR Solching, Höhe Einmündung Polzham die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage Leivtec XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 65 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
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