Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 84416 Taufkirchen/Vils, auf der B 15, FR Solching, Höhe Einmündung Polzham die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage Leivtec XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 65 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“