Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9,694, linke Spur um 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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