Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85232, Bergkirchen, Hopfenau, DAH 5, Höhe Haus Nr. 2 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Einseitensensor mit Foto ergab 86 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörung

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