Auf der B 71, Suhl-Albrechts, Richtung Erfurt, km 127,6, Lastspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h überschritten. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab 89 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erhob 20,00 € Verwarnungsgeld

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