Auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, Überholspur wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 121 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung
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