Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Irschenberg, BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9,694, linke Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 113 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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