Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kammerstein, auf der B 466, im Abschnitt 880, in Höhe km 2,3, Richtung Gunzenhausen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 137 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 , Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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