Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Töginger Straße, westlich, Lichtmast 5 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 85 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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