Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lehndorf, auf der B 93, Ortsdurchfahrt wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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