Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Görkwitz, München – Berlin mit 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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