Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 99, AK Süd, (A8), Abschnitt 240, km 1.838, Ri. Salzburg um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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