Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Paderborn, auf der B 64, AB 47,2 STAT. 1,180, FR. Höxter, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 82 km/h mit Beweisfoto dokumentiert. Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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