Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 94563, Otzing, DEG 5, Münchner Straße, Höhe Einm. Arndorfer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S350 wurden 66 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Vordruck Anhörung
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