Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bad Frankenhausen, Seehäuser Straße, B 85 um 30 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 80 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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