Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, Abschnitt 1080, km 0.37, Ast B-I, Ri. BA die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 106 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 46 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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