Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h, bei erlaubten 60 km/h wurde in München, auf der A 99, Ri. AK Süd, A8, im Abschnitt 430, bei km 0,650 festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung außerhalb geschlossener Ortschaften mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 48 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen.
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