Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Englschalkinger Straße 252, stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 53 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle München übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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