Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, in Höhe km 174.739, auf der Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 81 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt
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