Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 1.Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto. Verwarnungsgeld von 30,00 € angeboten.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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