Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 104 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Piezomessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen
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