Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, in Höhe von km 21,0
um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessung mit Foto 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.4. BKat

Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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