Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177.5 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 155 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung
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