Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 84543, Winhöring, AÖ 3, Toerringstraße, geg. Hs.-Nr. 20 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 69 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
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