Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AB 1080, Ast G-Z, Neben FB A 92 Ri. BA wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässigen 60 km/h, um 38 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed, Foto ergab 98 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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