Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Holzgünz, auf der A 96, Ri. Lindau, im Abschnitt 460, in Höhe km 3,100 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 durchgeführte Messung mit Fot ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h bei zulässigen 60 km/h. Dokumentiert wurden 130 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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