Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Olching, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 480, km 2.830 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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