Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Starnberg, auf der B 2, Ab 920, bei km 0,044, Richtung Starnberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 88 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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