Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stolpen-Altstadt, S 164  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 66 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 16 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 35,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Verwarnung/Anhörung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.