Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stolpen-Altstadt, S 164 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 66 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 16 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 35,00 €.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Verwarnung/Anhörung
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