Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, im Bereich von km 21,0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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