In Bad Köstritz, auf der L 1075, Schulstraße, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 81 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel Messprotokoll, Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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