Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Erfurt, im Bereich von km 117,2, auf der Überholspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 72 km/h bei zulässigen 60 km/h durch Piezomessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 12 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 20,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“