Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, in Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, auf der Überholspur mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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