Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Augsburg, auf der Friedberger Straße, Sanderstraße, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 97 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage PoliScan F1

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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