Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177,5 mit 45 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 165 km/h. Beweismittel:  Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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