Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mühlhausen, A 3, Ri. Passau, Abschnitt 560, km 10.950 um 11 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES8.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.2. BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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