Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 71 Heldrungen, Richtung Sangerhausen, in Höhe km 21,0 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 94 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und führte zu einer Schrfitlichen Verwarnung mit 20,00 € Verwarnungsgeld. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Beweismittel: Piezomessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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