Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Hirschberg, Berlin – München, bei km 243,0 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 138 km/h mit Lasermessung und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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